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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Kunden, die Dienstleistungen und Angebote über die Online-Plattform www.tennisschule-menzler.de der Tennisschule Markus Menzler in Anspruch nehmen. Sämtliche Aufträge erfolgen ausschließlich aufgrund und unter Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Tennisschule Markus Menzler nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag mit der Tennisschule kommt nach Eingang der Anmeldung zustande, wenn nicht innerhalb von 5 Tagen seitens der Tennisschule schriftlich widersprochen wird.

3. Training

Unser Leistungsangebot umfasst Einzel- und Gruppentraining. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 4 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorlage besonderer Umstände, z.B. Schulklasse, Mannschaftstraining o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.

4. Aufsicht bei Kindern

Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!

5. Ausschluss vom Training

Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

6. Ausgefallene Stunden

Sofern vereinbarte Trainingstermine seitens der Tennisschule nicht eingehalten werden können, wird der Unterricht innerhalb der jeweiligen Saison nachgeholt, oder die Trainingsgebühr wird, wenn dies trotz bester Bemühungen nicht möglich ist, zurückerstattet.

Sofern ein Trainer der Tennisschule durch Krankheit, Fortbildung oder Urlaub nicht im Stande ist, den Unterricht zu leiten, kann ein entsprechend qualifizierter Trainer diesen Unterricht übernehmen. Seitens des Kunden muss Einzelunterricht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, anderenfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung, der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt jedoch erhalten.

Vereinbarte Gruppenstunden können bei Nichtteilnahme einzelner Kunden nicht anteilig erstattet oder nachgeholt werden.

Wir übernehmen keine Garantie für die Bespielbarkeit der Außen- oder Hallenplätze. Sofern von uns die Anmietung eines Trainingsplatzes übernommen wird, kommt der Vertrag über die Anmietung des Tennisplatzes in Vollmacht des Kunden unmittelbar zwischen dem Vermieter und unserem Kunden zustande.

7. Rücktrittsrecht

Nach Beginn eines Feriencamps, Kindergarten- oder Schnupperkurses, oder eines Gruppenunterrichts, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Trainerentgeltes bei Nichtwahrnehmung der Trainingsstunden.

8. Haftung

Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

9. Mängelrügen und Gewährleistung

Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

10. Inkasso

Das vereinbarte Trainingsentgelt für Einzelstunden ist jeweils mit Beendigung einer Trainingseinheit fällig. Bei Buchung von saisonalen Trainingsblöcken erfolgt eine Rechnungstellung über das Trainingsentgelt und die etwaig anfallende Platzmiete. Trainingsentgelt und Platzmiete sind nach Rechnungstellung nach den gesetzlichen Vorschriften fällig und zu zahlen.

11. Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.